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Das Überwachungsgericht

Das Überwachungsgericht und das Amt des Überwachungsrichters überwachen die ordnungsgemäße Vollstreckung der Strafen und gewährleisten den Schutz der Rechte der von gerichtlichen Maßnahmen betroffenen Personen.
Ihre Tätigkeit stellt sicher, dass die Sanktion ohne Missbräuche oder Privilegien angewendet wird, im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und insbesondere mit dem Erziehungsauftrag gemäß Art. 27 Abs. 3 der Verfassung.

Die Überwachungsgerichtsbarkeit wird sowohl in monokratischer als auch in kollegialer Form ausgeübt.

Der Überwachungsrichter überwacht im Rahmen des Amtes die Vollstreckung der Freiheitsstrafen und der vorbeugenden Maßnahmen. Er entscheidet in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über alternative Maßnahmen zum Freiheitsentzug, über Ersatzstrafen sowie über die weiteren ihm von der Rechtsordnung übertragenen Zuständigkeiten.

Das Überwachungsgericht ist ein Bezirksorgan.
Das Überwachungsgericht Bozen hat seinen Sitz in der Manci-Straße 6/A und besteht aus vier Mitgliedern: einem Präsidenten, einem Überwachungsrichter und zwei vom Obersten Justizrat ernannten Sachverständigen.

Es ist für das gesamte Gebiet der Provinz Bozen zuständig und entscheidet – neben den ihm unmittelbar gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten – auch über Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Überwachungsrichters.

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