Rechtsgrundlage:
Es ist keine Gewährung von Beträgen als Zuschüsse, Zuwendungen, Beihilfen, finanzielle Unterstützung oder wirtschaftliche Vorteile zugunsten von natürlichen oder juristischen Personen außerhalb der Verwaltung vorgesehen
Rechtsgrundlage: Art. 26, c. 2, D.Lgs. 33/2013, Art. 27, c. 1, lett. a), b), c), d), e), f) D.Lgs. 13/2013, Art. 27, c. 2, D.Lgs. 33/2013
Es ist keine Gewährung von Beträgen als Zuschüsse, Zuwendungen, Beihilfen, finanzielle Unterstützung oder wirtschaftliche Vorteile zugunsten von natürlichen oder juristischen Personen außerhalb der Verwaltung vorgesehen.